Aufrufe
vor 2 Jahren

110_next_01_2020

  • Text
  • Koblenz
  • Magazin
  • Region
  • Januar
  • Hahn
  • Menschen
  • Koblenzer
  • Irish
  • Kostenlos
  • Festung
  • Next.de

01‘20

01‘20 Finanzen DAS MAGAZIN FÜR DIE REGION DAS ÄNDERT SICH 2020 Neue Steuergesetzänderungen Wir haben die für die Allgemeinheit relevantesten Gesetzesänderungen recherchiert und hier zusammengetragen. Geringerer Beitrag zur Arbeitslosenversicherung Zum 1. Januar 2020 sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,1 Punkte auf 2,4 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diese Abgabe (jeweils 1,2 Prozent). Die Beitragssenkung ist bis 31. Dezember 2022 befristet Höherer Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den alle gesetzlichen Krankenkassen zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erheben, steigt zum 1. Januar 2020 von 0,9 auf 1,1 Prozent. Die Kosten dieses Zusatzbeitrages teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer seit 2019 wieder. Allerdings entscheiden die Kassen je nach Rücklagen individuell, wie hoch der Zusatzbeitrag ausfällt. Daher kann es sein, dass einige Kassen ihn gar nicht anheben. Mindestlohn steigt 2020 steigt der gesetzliche Mindestlohn. Ab Januar müssen Arbeitgeber dann mindestens 9,35 Euro brutto pro Stunde bezahlen – statt wie bisher 9,19 Euro. Auch etliche Branchenmindestlöhne steigen, zum Beispiel im Elektrohandwerk, im Dachdeckerhandwerk, im Gebäudereinigerhandwerk und in der Pflegebranche. Die Änderung betrifft auch studentisch Beschäftigte. Der Mindestlohn für Zeitarbeiter war bereits im Oktober 2019 gestiegen – auf 9,96 Euro (West) und 9,66 Euro (Ost). Neue Kleinunternehmergrenze Bislang galt als Kleinunternehmer, wer im Vorjahr nicht mehr als 17.500 Umsatz gemacht hat. Diese Grenze wird laut „Drittem Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie“ (kurz: Bürokratieentlastungsgesetz III) zum 1. Januar 2020 auf 22.000 Euro erhöht Betriebliche Gesundheitsförderung: Höherer Freibetrag Bieten Unternehmer ihren Angestellten besondere Gesundheitsleistungen an oder bezuschussen diese, erhalten sie dafür einen steuerlichen Freibetrag. Dieser steigt 2020 von 500 auf 600 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr. Kurzfristig Beschäftigte: Höhere Grenze für Pauschalbesteuerung Bislang durften Arbeitgeber bei kurzfristig Beschäftigten – etwa Aushilfskräften in der Landwirtschaft – immer dann eine pau- 42

Finanzen DAS MAGAZIN FÜR DIE REGION 01‘20 schale Lohnsteuer von 25 Prozent ansetzen, wenn der durchschnittliche Arbeitslohn pro Arbeitstag 72 Euro nicht überstieg. Dieser Grenzbetrag erhöht sich auf 120 Euro. Steuerentlastungen bei der Weiterbildung Gewährt ein Arbeitgeber seinen Angestellten Weiterbildungen, blieben die Leistungen bislang nur dann steuerfrei, wenn sie arbeitsplatzbezogen waren. Diese Einschränkung fällt weg. Weiterbildungen sind künftig auch dann von der Steuer befreit, wenn sie lediglich „die Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers verbessern“ – wie etwa bei Sprach- oder Computerkursen. Mehr Fairness im Online-Handel Ab Mitte Juli 2020 wird die europäische Platform-to-Business-Verordnung (P2B-Verordnung) in der gesamten EU verpflichtend sein. Die Verordnung beinhaltet unter anderem Transparenzregeln, die einen gerechteren Wettbewerb erlauben sollen. Beispielsweise sollen Online-Plattformen wie Amazon oder Check24 dann klare und verständliche AGBs verfassen, die unter anderem erklären, wann und warum der Zugang für Händler gesperrt werden kann. Außerdem sind Online-Plattformen künftig verpflichtet, Ranking-Kriterien offenzulegen, nach denen Produkte und Dienstleistungen weiter oben oder unten in der Ergebnisliste erscheinen. Und: Sie müssen darüber informieren, wenn eine bezahlte Einflussnahme auf das Ranking möglich ist. Zuschüsse für Sanierungen und moderne Heizungen Ab 1. Januar 2020 sollen Eigenheimbesitzer, die eine mehr als zehn Jahre alte Immobilie selbst nutzen und energetisch sanieren lassen, einen Steuerbonus in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen erhalten – verteilt über drei Jahre. Die Regelung soll bis 31. Dezember 2029 gelten. Höhere Renten Zum 1. Juli 2020 sollen die Renten steigen – im Westen um 3,15 Prozent, im Osten um 3,92 Prozent. Die genaue Rentenanpassung entscheidet sich im Frühjahr 2020. Anzeige Steuerberater Partnerschaft mbB Unabhängige Ratgeber in steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen für Unternehmen und Privatpersonen Seit über 35 Jahren besteht unsere Kanzlei mit einem umfassenden Leistungsangebot in Winningen. Beratung für Unternehmen: » Monatsabschluss, Jahresabschluss » Lohnbuchhaltung, Steuererklärungen » Betriebswirtschaftliche Beratung » Beratung für Existenzgründer » Begleitung bei gesetzlichen Prüfungen Beratung für Privatpersonen: » Private Steuererklärungen » Private Vermögensangelegenheiten Gabriele Brost Steuerberaterin Michael Brost Diplom-Kaufmann Steuerberater Kratzehofweg 6 56333 Winningen Tel: 02606.92030 Fax: 02606.920325 info@kanzlei.brost.de www.kanzlei.brost.de 43

Magazin NEXT Archiv

Koblenz Magazin Region Januar Hahn Menschen Koblenzer Irish Kostenlos Festung www.magazin-next.de

Magazin NEXT News

News aus der Region