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03‘20

03‘20 Steuer DAS MAGAZIN FÜR DIE REGION Neuer Am 28. Januar 2020 hat sich die Pflegekommission auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt: Ab 1. Juli 2020 sollen die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte im Osten und im Westen in vier Schritten auf einheitlich 12,55 Euro pro Stunde steigen. Die Angleichung der regional unterschiedlichen Pflegemindestlöhne wird zum 1. September 2021 endgültig vollzogen. Die Pflegekommission hat darüber hinaus zum ersten Mal auch einen Pflegemindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte und für Pflegefachkräfte festgelegt. Ab dem 1. April 2021 soll so für qualifizierte Pflegehilfskräfte im Osten ein Mindestlohn in Höhe von 12,20 Euro pro Stunde und im Westen in Höhe von 12,50 Euro pro Stunde eingeführt werden. Die Ost-West Angleichung soll zum 1. September 2021 auf einheitlich 12,50 Euro pro Stunde vollzogen werden. Ab 1. April 2022 soll der Mindestlohn für qualifizierte Pflegekräfte auf 13,20 Euro pro Stunde steigen. Zum 1. Juli 2021 soll für Pflegefachkräfte ein einheitlicher Mindestlohn in Höhe von 15,00 Euro pro Stunde eingeführt werden. Ab 1. April 2022 soll der Mindestlohn für Pflegefachkräfte auf 15,40 Euro pro Stunde steigen. Für Beschäftigte in der Pflege soll es zudem neben dem gesetzlichen Urlaubsanspruch einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub geben. Dieser beträgt bei Beschäftigten mit einer 5-Tage-Woche für das Jahr 2020 fünf Tage. Für die Jahre 2021 und 2022 soll der Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub jeweils sechs Tage betragen. 48

Steuer DAS MAGAZIN FÜR DIE REGION 03‘20 Mindestlohn für Pflegeberufe In Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen, arbeiten rund 1,2 Mio. Beschäftigte. Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht gilt, zum Beispiel in Privathaushalten, gilt der allgemein gesetzliche Mindestlohn, der aktuell 9,35 Euro pro Stunde beträgt. Vom gesetzlichen Mindestlohn haben seit seiner Einführung im Jahr 2015 bereits Millionen Menschen in Deutschland profitiert. Wo vorher Niedriglöhne verbreitet waren, sorgt er heute für eine Untergrenze, ohne dabei Unternehmen zu überfordern.Nach den Regelungen des Mindestlohngesetzes wird die nächste Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2021 erfolgen. Achtung bei Minijobs Arbeitgeber müssen daher spätestens jetzt prüfen, ob die gesetzliche Verdienstgrenze von insgesamt 450 Euro in der jeweiligen Beschäftigung beziehungsweise bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen durch die erneute Erhöhung des Mindestlohnes nach wie vor nicht überschritten wird. Wenn geringfügig entlohnte Mitarbeiter beschäftigt werden, ist gegebenenfalls eine Personalanpassung erforderlich. Denn ab dem 1. Januar 2020 liegt die monatliche Höchstarbeitszeit bei 48,1 Stunden. Wer den Mindestlohn unterschreitet, dem drohen dann also nicht nur bis zu 500.000 Euro Bußgeld, sondern auch die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Anzeige Steuerberater Partnerschaft mbB Unabhängige Ratgeber in steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen für Unternehmen und Privatpersonen Seit über 35 Jahren besteht unsere Kanzlei mit einem umfassenden Leistungsangebot in Winningen. Beratung für Unternehmen: » Monatsabschluss, Jahresabschluss » Lohnbuchhaltung, Steuererklärungen » Betriebswirtschaftliche Beratung » Beratung für Existenzgründer » Begleitung bei gesetzlichen Prüfungen Beratung für Privatpersonen: » Private Steuererklärungen » Private Vermögensangelegenheiten Gabriele Brost Steuerberaterin Michael Brost Diplom-Kaufmann Steuerberater Kratzehofweg 6 56333 Winningen Tel: 02606.92030 Fax: 02606.920325 info@kanzlei.brost.de www.kanzlei.brost.de 49

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