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08‘12

08‘12 Auto Das Magazin für die Region Pläne zur Hauptuntersuchung EU will deutsche Autofahrer zur Kasse bitten Gerade erst hat der Gesetzgeber beschlossen, dass Fahrzeuge, die verspätet zur Hauptuntersuchung gebracht werden, einen „erweiterten Prüfumfang“ durchlaufen müssen, der natürlich auch mit mehr Kosten verbunden ist. Jetzt will die EU-Kommission noch eins draufsetzen und die deutschen Autofahrer noch mehr zur Kasse bitten. Die Pläne sehen vor, die Prüfintervalle für ältere Autos europaweit zu verkürzen. Der ADAC, der bereits die deutsche Strafgebühr vehement ablehnt, kritisiert auch die EU-Pläne aufs Schärfste. Nach den Brüsseler Entwürfen sollen neue Fahrzeuge nach vier Jahren, dann nach zwei, dann jährlich überprüft werden. Auch ab einem Kilometerstand von 160 000 soll die Hauptuntersuchung jährlich erfolgen. Nach Ansicht des ADAC handelt es sich bei diesen Plänen um reine Abzocke der deutschen Autofahrer. Denn kürzere Prüfintervalle führen nicht – wie oft behauptet – zu mehr Verkehrssicherheit. Unfälle aufgrund technischer Mängel treten sowohl bei neuen als auch bei älteren Fahrzeugen statistisch nicht signifikant in Erscheinung. Sie machen nur rund 0,5 Prozent der schweren Unfälle aller Fahrzeugbaujahre aus. Die EU-Kommission will übrigens nicht den Prüfumfang, der in Deutschland schon jetzt auf einem sehr hohen Niveau ist, vereinheitlichen. Das bedeutet also auch kein Plus an Verkehrssicherheit für die Länder, deren Hauptuntersuchung nicht so umfangreich ist, wie hierzulande. Einzige Profiteure sind also die diversen Prüforganisationen, denen durch die verkürzten Intervalle ein sattes Zusatzgeschäft sicher ist. Nach Ansicht des ADAC reichen die bestehenden gesetzli- Anzeige Chiptuning für mehr Leistung! Klima-Check 59,- € inkl. Befüllung 39,- € Anti-Pilzreinigung inkl. Ozon-Behandlung

Auto Das Magazin für die Region 08‘12 chen Vorschriften in Deutschland, wonach sowohl der Fahrer als auch der Halter für den technisch ordnungsgemäßen Zustand eines Fahrzeugs eigenverantwortlich sind, ebenso auch für die bestehenden regelmäßigen Prüfintervalle. Licht- und Warnwestenpflicht in Europa Hier drohen hohe BuSSgelder Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, sollte sich vor Fahrtantritt unbedingt über die im Urlaubsland geltenden Verkehrsbestimmungen informieren. Denn, anders als in Deutschland, gilt in vielen europäischen Ländern eine ganzjährige Lichtpflicht am Tag, oder es muss eine Warnweste im Auto mitgeführt und im Pannenfall getragen werden. Deshalb hat der ADAC eine Übersicht aller Länder mit Licht- und Warnwestenpflicht zusammengestellt. Die Lichtpflicht am Tag gilt in 20 europäischen Ländern, in drei weiteren Ländern muss in Wintermonaten das Licht angeschaltet sein. In Italien müssen Autofahrer auf allen Autobahnen und außerorts mit Licht fahren. Ansonsten droht ein Bußgeld von mindestens 39 Euro. Noch teurer kann es in Norwegen werden: hier werden rund 190 Euro fällig. „Licht an“ heißt es auch in Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Litauen, Lettland, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Rumänien, Russland, Schweden, Serbien, Slowenien, der Slowakei, Ungarn und Tschechien. In Deutschland, Frankreich und der Schweiz gibt es keine Lichtpflicht, aber die Empfehlung, auch am Tag mit Licht zu fahren. Neben der Lichtpflicht am Tag müssen Autofahrer im europäischen Ausland auch auf die Warnwestenpflicht achten. In einigen Ländern ist die Weste immer mitzuführen, in anderen reicht es, wenn sie im Pannenfall getragen wird. 27

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