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26_next_01_2013

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01‘13

01‘13 Auto Das Magazin für die Region Anzeige ADAC vieles einfacher und gerechter. Keine Punkte gibt es dann für Delikte, wie das Einfahren in Umweltzonen ohne Plakette oder Beleidigung, die keinerlei Auswirkungen auf die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer haben. Auch Punkte, die Autofahrer vor der Reform für solche Verstöße kassiert haben, werden dann gelöscht. Dafür werden die Bußgelder an einigen Stellen angehoben. Bisher gibt es prinzipiell ab einem Bußgeld von 40 Euro immer Punkte in Flensburg. Ab 2014 steigt diese Grenze auf 70 Euro; eingetragen wird dann aber nur, was in der Liste der besonders gefährlichen Verstöße genannt Wir sind Ihr professioneller Partner in Sachen: · Unfallinstandsetzung · Fahrzeuglackierung · Sofortberatung beim Sachschaden · Aufbereitung Leasingrückläufer · Autoglasservice · Spot Repair · Beulen- und Felgendoktor · Interieur- und Polsterreparatur Außerdem … · Kooperation mit KFZ-Meisterbetrieb · Kostenloser Hol- und Bringservice* · Kostenlose Ersatzfahrzeuge im Kaskofall • Anerkannter Fachbetrieb * in einem Umkreis von 35 km Adresse: Gebrüder-Pauken-Straße 19a 56218 Mülheim-Kärlich Tel.: 02630/956423 | Fax: 02630/956928 info@src-team.de www.src-team.de Öffnungszeiten: Mo - Fr 7.30 - 18.00 Uhr Sa 10.00 - 13.00 Uhr Wer den Schaden hat,... ... der sollte zu uns finden! ist. Deshalb müssen einige Bußgelder im Interesse der Verkehrssicherheit angehoben werden. Richtig ist die Erhöhung daher nach Ansicht des ADAC beim verbotenen Telefonieren am Steuer oder dem Nichtanschnallen von Kindern im Auto. Andere Delikte werden dagegen nur deshalb teurer, um den Wegfall der Punkte zu kompensieren. Für das Einfahren in eine Umweltzone ohne Plakette sind dann 80 Euro fällig. Diese Verdopplung hält der Club für unverhältnismäßig. „Die Punktereform darf nicht zum Anlass genommen werden, Verstöße ohne Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit härter zu bestrafen“, kritisiert ADAC Generalsyndikus Werner Kaessmann in der aktuellen ADAC Motorwelt. Kritik übt der Club auch daran, dass es zukünftig nicht mehr möglich sein soll, durch freiwillige Seminare Punkte abzubauen. „Das ist nicht nachvollziehbar, dieser Anreiz des bisherigen Systems hätte im Interesse der Verkehrssicherheit übernommen werden sollen“, so Kaessmann. Weitere wichtige Änderungen: Die Punkte-Höchstgrenze wird bei acht liegen, nicht wie bisher bei 18 Punkten. Dabei kann es im Höchstfall drei Punkte für Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug geben. Zwei Punkte drohen bei Taten mit Fahrverbot und einen Punkt gibt es für sonstige Ordnungswidrigkeiten. Stark vereinfacht werden auch die Tilgungsregeln: Neue Taten führen nicht mehr zur Fristverlängerung der alten Eintragungen, vielmehr gelten dann starre Fristen. Ordnungswidrigkeiten sollen zwei Jahre, mit Regelfahrverbot fünf Jahre stehen bleiben. Straftaten werden für fünf Jahre eingetragen, bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis beträgt die Frist zehn Jahre.

Auto Das Magazin für die Region 01‘13 EU-Debatte um Fristenverkürzung bei der Hauptuntersuchung Quelle: www.adac.de ADAC: Mehr Prüfungen bringen nicht mehr Verkehrssicherheit - Club erwartet zusätzliche Belastung für Autofahrer von 630 Mio. Euro Die EU will ältere Fahrzeuge ab sieben Jahre künftig jedes Jahr zur Hauptuntersuchung (HU) schicken. Die Verkehrsunfallforschung an der Technischen Universität Dresden hat nun in einer Erweiterung einer bereits bestehenden Studie erneut nachgewiesen, dass eine solche Maßnahme keinen signifikanten Nutzen für die Verkehrssicherheit hat. Laut ADAC, der die Studie in Auftrag gegeben hat, drohen dem Autofahrer durch eine Verkürzung der Prüffristen bei der Hauptuntersuchung neue finanzielle Belastungen. Bei einer durchschnittlichen Prüfgebühr von etwa 60 Euro würden sich für die Autofahrer Mehrkosten von über 630 Millionen Euro pro Jahr ergeben. Diese Belastungen können nach Ansicht des ADAC nicht mit mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen gerechtfertigt werden. am Unfallgeschehen beteiligten Autos, die sieben Jahre und älter waren, hatten ESP an Bord. Eine Verkürzung der HU-Fristen kann weder am Problem der jungen Fahrer und Fahrerinnen noch am fehlenden ESP bei alten Fahrzeugen etwas ändern. Hier sind eher Verkehrsaufklärung, eine noch bessere Ausbildung der Fahranfänger und verkehrserzieherische Maßnahmen gefragt. Eine Neuregelung der Fristen hätte keinen Nutzen für die Verkehrssicherheit. Ohnehin belegen Zahlen des Statistischen Bundesamtes von 2011, dass der Anteil der technisch-bedingten Auto-Unfälle mit 0,6 Prozent sehr niedrig ausfällt. Die neusten Erkenntnisse der Studie zeigen, dass auch unter Berücksichtigung der Laufleistung bzw. des Kilometerstandes der Autos im zweiten Jahr nach der Hauptuntersuchung kein wesentlicher Anstieg der Unfallhäufigkeit im Vergleich zum ersten Jahr nach der HU zu verzeichnen ist. Die Studie macht außerdem deutlich, dass die Überrepräsentanz älterer Fahrzeuge am Unfallgeschehen hauptsächlich mit der überdurchschnittlich hohen Zahl der jungen Menschen zu tun hat, die mit diesen Autos unterwegs sind. Junge Fahrer und Fahrerinnen verursachen aufgrund ihrer mangelnden Erfahrung im Straßenverkehr häufiger Unfälle. Die Auswertung der Studie zeigt weiterhin, dass fehlende Sicherheitsfeatures wie ESP die „Unfallanfälligkeit“ älterer Autos erhöhen: Nur ca. 15 Prozent der 29

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