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07‘13

07‘13 Wie würdest Du entscheiden Das Magazin für die Region Höhere Gewalt ist gegeben, wenn ein von außen kommendes, unabwendbares und nicht vorhersehbares Ereignis die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt. Liegen diese Voraussetzungen vor, hat die Kündigung zur Folge, dass der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis verliert. Für bereits erbrachte Reiseleistungen kann er aber eine angemessene Entschädigung verlangen. Sollte sich der Reisende bereits am Urlaubsort befinden, muss der Veranstalter für die Rückbeförderung sorgen, wobei die Kosten zwischen dem Veranstalter und dem Reisenden zu teilen sind. Sind sonstige Mehrkosten entstanden, trägt der Reisende diese allein. Schadensersatzansprüche des Reisenden gegen den Veranstalter entstehen grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn es der Veranstalter schuldhaft unterlassen hat, den Reisenden vor oder bei Vertragsabschluss über besondere Risiken der Reise zu informieren. Eine Informationspflicht des Reiseveranstalters über Risiken im Urlaubsgebiet besteht aber nicht, wenn darüber in den Medien bereits ausführlich berichtet worden ist. Die Frage, ob bei Terroranschlägen im Reiseland, bei gezielten Angriffen auf Touristen, bei Unruhen oder Bürgerkrieg im Reiseland und schließlich bei kriegerischen Auseinandersetzungen, in die das Reiseland oder die Region verwickelt sind, höhere Gewalt anzunehmen ist, ist von den Gerichten in den vergangenen 10 Jahren vielfach entschieden worden. Aus der Rechtsprechung lassen sich einige wesentliche Leitlinien erkennen: Höhere Gewalt liegt nicht vor, wenn Unruhen beim Abschluss des Reisevertrags schon längere Zeit andauern und deshalb nicht anzunehmen ist, dass sie bis zum Reiseantritt beendet sein werden. Einzelne terroristische Aktionen, mögen diese auch gezielt gegen Touristen gerichtet gewesen sein, reichen ebenfalls nicht aus. Terroristische Anschläge im Urlaubsort sind erst dann als höhere Gewalt anzusehen, wenn sie zu flächendeckenden, unkontrollierbaren inneren Unruhen mit bürgerkriegsähnlichem Charakter werden. Wer eine Reise in ein Land gebucht hat, dass plötzlich zum Krisengebiet geworden ist und nun Sorge um seine Sicherheit hat, sollte sich frühzeitig mit seinem Reiseveranstalter in Verbindung setzen und die Mitteilungen des Auswärtigen Amtes verfolgen. Die Reiseveranstalter haben ein Interesse daran, sich nicht den Ärger der Pauschalurlauber auszusetzen. In der Regel bieten daher - zumindest die großen und bekannten Reiseveranstalter - auch aus Kulanzgründen ihren Reisenden oftmals die gebührenfreie Umbuchung oder Stornierung der Urlaubsreise an. Übrigens, bei Vorliegen von „Höherer Gewalt“ handelt es sich nicht um einen Anspruch einer bestehenden Reiserücktrittsversicherung. Um einen Anspruch an die Reiserücktrittversicherung zu haben, muss ein Ereignis eintreten, welches gerade nicht durch höhere Gewalt herbeigeführt wurde. Beispiel: Plötzlich aufgetretene Erkrankung, die den Reiseantritt unzumutbar macht. Rechtsanwalt Thomas G. Than, Koblenz Was Sie schon immer über FrauenfuSSball wissen wollten! Vom 10. bis 28. Juli 2013 findet in Schweden die Fußball-Europameisterschaft der Frauen statt. Zwölf Nationen – darunter Deutschland – spielen um den Titel. Frauenfußball ist längst etabliert und zu einem Aushängeschild des deutschen Fußballbundes geworden. Die deutsche Frauenmannschaft kann auf zahlreiche Erfolge zurückblicken; sie hat Europa- und Weltmeisterschaftstitel und olympische Medaillen gewonnen. Doch der Weg dorthin war steinig, viele Hindernisse und Vorurteile mussten überwunden werden. Wollen Sie mehr über die Geschichte des deutschen Frauenfußballs erfahren? Die Gleichstellungsstelle der Stadt Koblenz hat die wichtigsten Stationen kurz und prägnant zusammengefasst. Außerdem haben Sie ab sofort die Möglichkeit, mit einem Quiz Ihr Wissen zum Frauenfußball zu prüfen. Einsendeschluss ist der 12. Juli 2013. Zu gewinnen gibt es Einkaufsgutscheine von dm-drogerie-Markt Deutschland. Informationen und das Quiz „10 Fragen rund um den Frauenfußball“ finden Sie auf der Internetseite der Gleichstellungsstelle unter www.frauen.koblenz.de. 48

Handball Vulkan-Ladies brennen auf die neue Saison Tus - koblenz Start in die neue Saison Kampfkunst WAS GENAU IST TAI CHI CHUAN Timbuli Racing mit starker Performance Timbuli Racing präsentierte sich beim dritten Lauf der VLN Langstreckenmeisterschaft Nürburgring mit starker Performance. Norbert Siedler (Österreich) errang im Zeittraining mit einer Bestzeit von 8:03.632 Minuten die erste Pole-Position in der noch jungen Geschichte des Teams aus Wiesbaum in der Eifel. Im Rennen kämpften die beiden Porsche 911 GT3 R über weite Strecken in der Spitzengruppe des Feldes. Nach dem tragischen Tod eines Teilnehmers – ‚Wolf Silvester‘ erlitt am Steuer seines Opel vermutlich einen Herzinfarkt – wurde das Rennen nach rund zweieinhalb Stunden vorzeitig abgebrochen und nicht neu gestartet. Zum Zeitpunkt der Roten Flagge lagen die beiden Timbuli-Porsche auf den Plätzen zwei und fünf, die 2013 Wertung erfolgte eine Runde vor dem Abbruch, so dass Norbert Siedler (Österreich), Marco Seefried (Wemding) und Marc Basseng (Neusalza-Spremberg) auf Position vier gewertet wurden. Im Schwesterauto kamen Christopher Brück (Köln), Marc Hennerici (Mayen) und Basseng so auf Rang acht. Vor allem in den ersten Runden des Rennens lieferte sich Siedler mit seinem Kontrahenten Frank Stippler (Bad Münstereifel) im Audi R8 ein packendes Duell. Im Sekundenabstand jagten beide über die Nordschleife, dabei wechselte die Führung mehrfach. „Wir waren beide sehr schnell unterwegs, das war Motorsport auch höchstem Niveau“, sagte Siedler.

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