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01‘14

01‘14 Auto-News Das Magazin für die Region Neu in 2014 Änderungen im BuSSgeldkatalog und Reform des Punktesystems Der ADAC informiert über die wichtigsten Neuerungen Im neuen Jahr kommen auf alle Verkehrsteilnehmer und Reisende Änderungen in den Bereichen Verbraucherschutz, Recht und Touristik zu. In Deutschland tritt ab dem 1. Mai 2014 ein neues Punktsystem in Kraft. Die Führerscheinentzugsgrenze liegt dann bei acht Punkten, anstatt wie bisher bei 18 Punkten. Die Eintragungsgrenze steigt von 40 Euro auf 60 Euro. Pflichtseminare sowie die Verlängerung der Tilgungsfrist bei neuen Verstößen fallen weg. Zudem werden ausschließlich sicherheitsgefährdende Verstöße gespeichert. Weitere Änderungen in 2014: Im Zusammenhang mit dem neuen Punktsystem gibt es zum1. Mai auch Änderungen im Bußgeldkatalog. Das Benutzen des Mobiltelefons während der Fahrt, das Fahren ohne Begleitung bei unter 18-Jährigen, aber auch die Nutzung von Sommerreifen bei Eis und Schnee oder die Missachtung des polizeilichen Haltegebots werden teurer. Ab Juli 2014 gilt auch hierzulande die Warnwestenpflicht. Dann muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste (Europäische Norm EN 471) vorhanden sein. Durch eine Reform der MPU (medizin-psychologische Untersuchung) sollen die Verfahren der Untersuchung transparenter und einheitlicher gemacht werden. Schweiz: Hier gilt ab dem 1. Januar die Lichtpflicht am Tag. Ausgenommen sind Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 1970 zum ersten Mal zugelassen wurden. Für Fahrlehrer und Berufskraftfahrer gilt ebenfalls ab Anfang Januar eine neue Promille- Grenze von 0,1. Polen: Hier soll 2014 das Netz der mautpflichtigen Straßen ausgeweitet werden. Bei acht verkehrssicherheitsrelevanten Verstößen (unter anderem bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- und Überholverstößen) wird der EU-weite Halterdatenaustausch die Zustellung von ausländischen Bußgeldbescheiden beschleunigen. Damit können auch deutsche Behörden ausländische Verkehrssünder effektiver verfolgen. Zudem sollen Betroffene künftig in ihrer Landessprache über diesen Verstoß und ihre Rechte informiert werden. Ab Juni ist es Händlern möglich, bei Rückgabe einer Onlinebestellung die Retourkosten dem Verbraucher anzulasten. Der Händler ist jedoch verpflichtet, seine Kunden vor Vertragsabschluss über dieses Verfahren zu informieren. 26

Auto-News Das Magazin für die Region 01‘14 Vorsicht vor herab fallenden Eisplatten Lkw-Fahrer sind für Enteisung selbst verantwortlich Herab fallende Eisplatten von Lkw-Dächern sind für den nachfolgenden Verkehr ein erhebliches Risiko. Deshalb stellt der ADAC klar: Für die Entfernung der Eisplatten ist jeder Lkw-Fahrer selbst verantwortlich. Kommt es zu einem Schaden am nachfolgenden Fahrzeug, kann sich der Geschädigte an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters wenden. Wichtig dabei ist aber der Nachweis, dass die Eisplatten von diesem Fahrzeug fielen. Deshalb rät der ADAC, Zeugen zu notieren und Beweise zu sichern. Kann der Verursacher mangels Kennzeichen nicht mehr ermittelt werden, kommt nur eine Regulierung des Fahrzeugschadens über die eigene Vollkaskoversicherung in Betracht. Autofahrer, die hinter einen offensichtlich schlecht geräumten Lkw fahren, sollten nach einem Rat des ADAC ausreichend Sicherheitsabstand halten und damit rechnen, dass sich Eisplatten lösen könnten. Da die wenigsten Lkw über Nacht in einer Halle abgestellt werden können, um die Eisbildung zu vermeiden, wurden auf Autohöfen und Raststätten bundesweit spezielle Räumstellen für Lkw-Dächer eingerichtet. So können Trucker ihr Gefährt gefahrlos enteisen. Der ADAC appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Lkw-Fahrer, dieses Angebot auch zu nutzen. Auto-Waschanlagen: Wer zahlt bei Schäden? Die Antenne verbogen, die Zierleiste locker oder Kratzer am Lack: Eine Pkw-Reinigung in der Waschanlage endet für manchen Autofahrer nicht nur mit einem sauberen Auto, sondern auch mit Ärger. Wer für den Schaden aufkommen muss, hängt allerdings von verschiedenen Faktoren ab. Generell ist der Betreiber einer Waschanlage verpflichtet, Autofahrer über die richtige Benutzung seiner Anlage zu informieren. Der Hinweis, die Antenne einzuschieben oder abzunehmen, reicht nicht aus, wenn dies technisch nicht möglich ist und sie beim Waschgang beschädigt werden kann. Der Betreiber müsste in diesem Fall von der Benutzung der Anlage gänzlich abraten. Auch Lackschäden am Fahrzeug muss der Betreiber ersetzen, wenn die Reinigungsbürsten nachweislich nicht ordnungsgemäß gearbeitet haben oder verschmutzt waren. Wenn ein Schaden erst zu Hause entdeckt wird, muss der Kunde nachweisen, dass dieser in der Anlage entstanden ist. Deshalb sollte das Fahrzeug immer unmittelbar nach der Reinigung auf Schäden überprüft und diese gegebenenfalls sofort gemeldet werden. Die Benutzerhinweise einer Autowaschanlage mögen für den Verbraucher nicht immer klar verständlich sein – wie effizient ein Wagen in einer Waschstraße gereinigt wird, ist ab sofort jedoch eindeutig erkennbar: Der ADAC hat aktuell insgesamt 150 Waschstraßen und sogenannte Portalanlagen bundesweit auf ihre Waschleistung geprüft. Mit den vielfältigen Gepäckträgerlösungen von THULE für nahezu alle Automodelle, maximieren Sie den Stauraum Ihres Autos und die Gewissheit immer noch Platz für ein schönes Souvenir aus Ihrem Urlaub zu haben! Anzeige

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