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10‘14

10‘14 Wie würdest Du entscheiden? Das Magazin für die Region Winterreifenpflicht? Wenn es ab Oktober kälter wird, gehören nach Expertenmeinung Winterreifen ans Auto – und das bis Ostern. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Zudem kann der Versicherungsschutz verloren gehen. Trotzdem gibt es in Deutschland keine generelle Winterreifenpflicht. Nach der aktuellen Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es in Deutschland eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Vorgeschrieben ist danach eine Winterbereifung dann, wenn winterliche Straßenverhältnisse vorliegen und dies völlig unabhängig von der zum fraglichen Zeitpunkt vorherrschenden Jahreszeit. Insofern es die Wetterbedingungen zulassen, ist es also durchaus zulässig, das ganze Jahr über mit Sommerreifen zu fahren. Sobald jedoch winterliche Wetterverhältnisse einsetzen, darf mit Sommerreifen nicht mehr gefahren werden. Nach der Definition der StVO zählen zu den winterlichen Wetterverhältnissen Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- und Reifglätte. Solche Wetterverhältnisse sind in der Regel geeignet, die Sicherheit des Straßenverkehrs zu beeinträchtigen. Verursacht werden diese Verhältnisse insbesondere durch unterschiedliche Niederschlagsarten: Schneefall (inkl. Schneeregen), Eiskörner, Glatteis bzw. gefrierender Regen, gefrierender Nebel und Schneeverwehungen. Diese Wettererscheinungen und -verhältnisse können bereits bei Lufttemperaturen einige Grad über dem Gefrierpunkt auftreten. So kann sich bereits bei starkem Schneefall bei 4 °C eine geschlossene Schneedecke ausbilden. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen angehalten wird, muss nach der neuen Bußgeldverordnung 60 Euro zahlen. Noch teurer wird es, wenn durch die falsche Bereifung eine Behinderung des Straßenverkehrs entsteht. In einem solchen Fall muss mit 80 Euro gerechnet werden. Bei Gefährdungslagen oder der Verursachung eines Unfalls kann das Bußgeld schnell auf 100 Euro bzw. 120 Euro ansteigen. In allen genannten Fällen wird zudem ein Punkt in Flensburg fällig. Bei einem Unfall in Folge falscher Bereifung droht nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Ärger mit der Versicherung. Autofahrer, die bei Schnee oder Glatteis mit Sommerreifen in einen Unfall verwickelt werden, setzen ihren Versicherungsschutz zumindest teilweise aufs Spiel. Die Kaskoversicherung kann mit dem Verweis auf grob fahrlässiges Verhalten einen Teil der Leistung verweigern. Wie hoch diese Kürzung ausfällt, ist von Fall zu Fall verschieden. Auch die Kfz-Haftpflicht kann den Fahrer in Mithaftung nehmen, wenn ein Unfall auf falsche Reifen zurückzuführen ist. Allerdings muss an einem Unfall auf glatten Straßen nicht automatisch die Sommerreifen schuld sein. In Streitfällen kommen betroffene Verkehrsteilnehmer daher teilweise nicht drum herum, anwaltlichen Rat einzuholen. Als Winterreifen gelten alle Reifen, die das M+S-Symbol (Matsch und Schnee) enthalten. Auch Ganzjahresreifen mit dieser Kennzeichnung sind zulässig. Vorgeschrieben für Sommer- und Winterreifen sind lediglich 1,6 mm. Das ist aber viel zu wenig. Wenn der Reifen weniger als drei bis vier Millimeter Profil hat, sollte er lieber ersetzt werden. Das Fahr- und Bremsverhalten auf Schnee und bei Nässe ist ab dieser Profiltiefe nicht mehr sicher genug. Bei unseren europäischen Nachbarn sind die Regeln teilweise deutlich strenger, was bei einem Winterurlaub immer bedacht werden muss. In Österreich herrscht strikte Winterreifenpflicht. Wer vom 1. November bis zum 15. April im Nachbarland mit Sommerreifen unterwegs ist, hat das Nachsehen: neben einem hohen Bußgeld kann das Fahrzeug sogar ganz aus dem Verkehr gezogen werden – unabhängig davon, ob Matsch oder Schnee den Verkehr auf den Straßen beeinträchtigen. Winterreifen sind für die Österreicher nicht gleich Winterreifen: In Österreich ist die Profiltiefe mit mindestens vier Millimetern exakt vorgegeben. Daran sollte man sich also halten, sonst endet der Winterurlaub bereits gleich hinter der Grenze. Falsche Bereifung kann außerdem teuer werden: In Österreich drohen Bußgelder bis zu 5.000 Euro. Ähnlich wie in Deutschland gibt es in der Schweiz keine generelle Winterreifenpflicht, ihre Nutzung wird jedoch bei entsprechen Witterungsverhältnissen empfohlen. Wird ein Fahrer aufgrund falscher Bereifung in einen Unfall verwickelt, wird er häufig zur Mithaftung herangezogen. Bei Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer aufgrund falscher Bereifung droht eine Geldbuße. Das Anlegen von Schneeketten kann auf bestimmten 40

Wie würdest Du entscheiden? Das Magazin für die Region 10‘14 Strecken durch das Verkehrszeichen “Schneeketten obligatorisch” angeordnet werden. Sie sollten sich vor Ihrem Winterurlaub in der Schweiz unbedingt erkundigen, ob dies für ihr Reisegebiet zutrifft oder zur Sicherheit Schneeketten mitnehmen. In Frankreich gibt es ebenfalls keine generelle Winterreifenpflicht. Je nach Witterungs- und Straßenverhältnissen kann die Nutzung allerdings durch entsprechende Verkehrsschilder vorgeschrieben werden. Die Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 3,5 mm haben. Ebenso kann Fahren mit Schneeketten angeordnet werden. Diese müssen mindestens auf den Rädern der Antriebsachse aufgezogen werden. Beim Fahren mit Schneeketten gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld bis zu 135 Euro. Im Aostatal (Italienische Alpen) gilt eine Winterreifenpflicht vom 15. Oktober bis 15. April. In anderen italienischen Regionen oder auf einzelnen Strecken kann das Fahren mit Winterreifen und Schneeketten kurzfristig, je nach Witterungslage, durch entsprechende Beschilderung angeordnet werden. Beim Fahren mit Schneeketten gilt auch hier eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld. In Tschechien müssen Autos vom 01. November bis zum 31. März bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen ausgerüstet sein. Dies gilt nicht nur bei Schneefall und Eis, sondern auch bei glatten Straßen. Die Reifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 4 mm aufweisen. Wer ohne angemessene Bereifung fährt, dem droht ein Bußgeld. Kommen Sie gut durch die „winterlichen Verhältnisse“! Rechtsanwalt Thomas Than, Koblenz Dr. Eich • Jakob & Partner R E C H T S A N W Ä L T E • S T E U E R B E R A T E R R E C H T S A N W Ä L T E 56070 Koblenz Ernst-Abbe-Straße 16 Gewerbepark Koblenz B9 - Nord Telefon 0261 / 884480 Telefax 0261 / 88448220 R E C H T S A N W Ä L T E Diplom-Betriebswirt Dr. iur. Edgar Eich - Rechtsanwalt Hans-Hermann Fuhrmann - Rechtsanwalt Volkmar Baaden - Rechtsanwalt Thomas G. Than - Rechtsanwalt S T E U E R B E R A T E R Diplom-Finanzwirt Gerhard Regnery - Steuerberater Ewald Frank - Steuerberater Diplom-Kauffrau Christine Münz - Steuerberaterin Diplom-Wirtschaftsmathematikerin Silvia Ockenfels - Steuerberaterin Anzeige S T E U E R B E R A T E R 56073 Koblenz Hoevelstraße 19 Telefon 0261 / 406330 Telefax 0261 / 4063330 WWW.EICH-FUHRMANN.DE • www.jakobundpartner.de 41

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