Aufrufe
vor 2 Jahren

48_next_11_2014

  • Text
  • Koblenz
  • Region
  • November
  • Magazin
  • Koblenzer
  • Weingut
  • Hahn
  • Festung
  • Maximus
  • Nightlife
  • Wwwmagazinnextde

11‘14

11‘14 Wie würdest Du entscheiden? Das Magazin für die Region trieblichen Übung. Wenn Arbeitnehmer jeden Rosenmontag der vergangenen Jahre frei bekommen haben, lässt sich durchaus daraus ableiten, dass sie auch in diesem Jahr keinen Dienst schieben müssen. In wenigen Tagen ist es wieder soweit: am 11.11. starten wir in die fünfte Jahreszeit. Je nachdem, wo man in Deutschland wohnt, feiert man Fastnacht, Fasching oder Karneval. Auch in unserer schönen Stadt an Rhein und Mosel beginnen allmählich die Narren ihr buntes Treiben und treiben, je näher es auf die „tollen Tage“ zugeht, traditionell die Ordnung auf den Kopf. Aber Vorsicht: Der Karneval geht auch nicht spurlos an den Gerichten vorbei. Rheinische Frohnaturen mögen dies zwar anders sehen, aber weder die traditionelle Sessionseröffnung am 11.11., Rosenmontag oder Faschingsdienstag sind gesetzliche Feiertage. Dies hat das Arbeitsgericht Köln (Az.: 2 Ca 6269/09) entschieden, welches sicherlich nicht im Verdacht steht, karnevalsfeindlich zu sein. Ob gleichwohl ein Anspruch auf Arbeitsbefreiung an den närrischen Tagen bestehen könnte, richtet sich nach der sogenannten be- Wer nicht frei bekommt und daher karnevalistische Stimmung am Arbeitsplatz verbreiten will, sollte sich vorab über die firmeninternen Gepflogenheiten informieren: Mit einem Glas Prosecco auf die fünfte Jahreszeit anzustoßen, kann in Ordnung sein, muss aber nicht. Entscheidend ist, was der Arbeitgeber festlegt oder sich aus der betrieblichen Übung ergibt. Wenn Alkoholkonsum grundsätzlich untersagt ist, kann der Arbeitgeber den betrieblichen „Schnapsdrosseln“ nach einer vorhergegangenen Abmahnung gleichwohl kündigen. Gerade mit dem Alkohol ist das so eine Sache Eigentlich dachte er, alles richtig gemacht zu haben. Statt sich in bierseliger Laune ans Steuer seines Wagens zu setzen, schwang sich ein Mann aus Münster auf ein Fahrrad, um den Nachhauseweg aus der Kneipe anzutreten. Im Rahmen einer Polizeikontrolle kurz vor seiner Haustüre, kassierten die Beamten gleichwohl den Führerschein. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied auf den Einspruch des Radfahrers: Auch eine Fahrradfahrt unter starkem Alkoholeinfluss kann Punkte in Flensburg zur Folge haben und den Führerschein kosten. Zudem müssten sich Radfahrer, die mit 1,6 oder mehr Promille erwischt werden, der medizinisch-psychologischen Untersuchung unterziehen (Az.: 19 B 1629/99). Juristen geben sich gerne wortgewandt und haben für solche Fälle eine alte Weisheit parat: „wer säuft, läuft“. Aber gehen Sie lieber nicht davon aus, dass Sie bei Beachtung dieser vermeintlich gut gemeinten Regel von der Justiz belohnt werden. Im Gegenteil: Das Landgericht Gera hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Fußgänger auf dem Heimweg eine Böschung hinuntergestürzt war und sich dabei schwer verletzt hatte. Der deutlich alkoholisierte Mann hatte sich „zum Urinieren an einen Zaun gelehnt, der daraufhin umfiel“. Auf das geforderte Schmerzensgeld hoffte der Thüringer dennoch vergeblich. Die Richter befanden, dass der Eigentümer des Zauns keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen 40

Wie würdest Du entscheiden? Das Magazin für die Region 11‘14 Anzeige treffen musste, nur weil sich womöglich ein Betrunkener an seinem Zaun abstützen und den Abhang hinunterfallen könnte. Im Übrigen sei dem Verunglückten durch den erhöhten Alkoholkonsum ein überwiegendes Eigenverschulden anzulasten. Er musste die Unfallfolgen daher selbst zu tragen und konnte keinen Schadenersatz verlangen (Az.: 4 O 1292/01). Ähnlich entschied das Landgericht Coburg im Fall eines Mannes, der mit durchaus beachtlichen 2,22 Promille im Blut vergeblich versuchte, seinen Weg nach Hause suchte. Er verursachte einen Unfall und verletzte sich dabei so schwer, dass er sogar erwerbsunfähig wurde. Auch hier kamen die Richter zu dem Schluss, dass der Mann selbst für seine Verletzung verantwortlich war. Die private Unfallversicherung musste daher nicht für die Folgen des Unfalls geradestehen (Az.: 13 O 611/00). Angesichts dieser Rechtsprechung scheint es noch immer die beste Empfehlung zu sein, sich von einem Profi nach Hause fahren zu lassen. Ganz ohne Risiken ist aber auch diese Entscheidung nicht, wie ein Urteilsspruch des Amtsgerichts Köln zeigt: Wer sich nach dem Genuss von Alkohol in einem Taxi erbricht, hat die Reinigungsund Ausfallkosten zu erstatten (Az.: 145 C 37/05). Im Vergleich zu den sonst drohenden Sanktionen dürften die Reinigungskosten von 270 € aber noch erträglich sein. Starten Sie gut in die fünfte Jahreszeit – darauf ein dreifaches „Kowelenz – OLAU“! Rechtsanwalt Thomas Than, Koblenz Dr. Eich • Jakob & Partner R E C H T S A N W Ä L T E • S T E U E R B E R A T E R R E C H T S A N W Ä L T E 56070 Koblenz Ernst-Abbe-Straße 16 Gewerbepark Koblenz B9 - Nord Telefon 0261 / 884480 Telefax 0261 / 88448220 R E C H T S A N W Ä L T E Diplom-Betriebswirt Dr. iur. Edgar Eich - Rechtsanwalt Hans-Hermann Fuhrmann - Rechtsanwalt Volkmar Baaden - Rechtsanwalt Thomas G. Than - Rechtsanwalt S T E U E R B E R A T E R Diplom-Finanzwirt Gerhard Regnery - Steuerberater Ewald Frank - Steuerberater S T E U E R B E R A T E R 56073 Koblenz Hoevelstraße 19 Telefon 0261 / 406330 Telefax 0261 / 4063330 Diplom-Kauffrau Christine Münz - Steuerberaterin Diplom-Wirtschaftsmathematikerin Silvia Ockenfels - Steuerberaterin WWW.EICH-FUHRMANN.DE • www.jakobundpartner.de 41

Magazin NEXT Archiv

Koblenz Region November Magazin Koblenzer Weingut Hahn Festung Maximus Nightlife Wwwmagazinnextde

Magazin NEXT News

News aus der Region