07-08 ‘15 das magaZin Für diE rEgion Auto-News sTressFrei mit dem auto reisen üBerladung vermeiden Das Verhalten eines überladenen Autos in Kurven, beim Beschleunigen und vor allem beim Bremsen verändert sich massiv. Wie schnell dann kritische Situationen entstehen, zeigen vom ADAC- durchgeführte Fahrversuche eindringlich. Der Urlaub winkt, also einpacken und weg – denken sich viele. Für die unverzichtbaren Reise-Utensilien muss jede noch so kleine Lücke im Auto herhalten. Wobei endlos packen seine Grenzen hat, und zwar spätestens dann, wenn das zulässige Gesamtgewicht überschritten ist. Und das sollte man ernst nehmen, sonst erkennt man sein eigenes Auto nicht wieder. Das geht ganz leicht: Da man sein Auto ja schwer komplett auf die Waage stellen kann, sollte man das Gewicht schwerer Gepäckstücke ermitteln. In der Berechnung dürfen allerdings natürlich die Mitfahrer nicht fehlen. Der Fahrer ist bereits mit 75 kg beim Leergewicht des Wagens berücksichtigt. Gängige Zuladungs-Werte liegen bei 400 kg bis 500 Kilogramm. Bekommt das Auto zudem noch was aufs Dach, sind die vom Fahrzeughersteller festgelegten Gewichtsgrenzen in der Bedienungsanleitung zwingend einzuhalten. Eine Dachbox sollte ohnehin mit möglichst leichtem Gut gefüllt werden, weil sie den Schwerpunkt und damit das Fahrverhalten des Autos besonders schnell nachteilig beeinflussen kann. andere länder, andere regeln Wer im Sommer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte sich vorher mit den dort geltenden Vorschriften vertraut machen, um unnötigen Stress im Urlaub zu vermeiden. Selbst einfache Regelverstöße können nämlich dort teuer werden. Und die Strafe wird selbst in Deutschland häufig eingetrieben. Denn Bußgelder sind in anderen Ländern oft deutlich höher als in Deutschland. Laut ADAC kostet beispielsweise das Telefonieren am Steuer in den Niederlanden 230 Euro, während hierzulande nur 60 Euro fällig wären. Wer dort 20 Stundenkilometer zu schnell fährt, muss mit 160 Euro Strafe rechnen, in Deutschland lediglich mit 35 Euro. In einigen Ländern macht man sich zudem schneller strafbar als in der Heimat. So gelten etwa in Schweden und Norwegen deutlich niedrigere Promillegrenzen, und in osteuropäischen Staaten ist oft gar kein Alkohol am Steuer erlaubt. Neben den auch in Deutschland üblichen Vergehen können Autofahrer im Ausland aber auch in ganz besondere Fallen tappen. So müssen etwa in Griechenland, der Türkei, Bulgarien und Rumänien Feuerlöscher mitgeführt werden. In Kroatien sind sogar Ersatzglühbirnen für Front- und Heckscheinwerfer vorgeschrieben. In vielen Ländern ist es auch Pflicht, tagsüber mit Licht zu fahren. Generell gilt: Jeder Autofahrer, der ins Ausland aufbricht, sollte sich vorher über die dortigen Regeln informieren. Das geht im Internet zum Beispiel auf den Seiten der Automobilclubs.
Auto-News Das Magazin für die Region 07-08 ‘15 Zahlung sofort Werden Autofahrer im Ausland beim Verstoß gegen Verkehrsregeln erwischt, werden sie oft direkt zur Kasse gebeten. Und eine schnelle Zahlung kann in einigen Ländern sogar die Geldstrafe verringern. Eine Übersicht über die Rabatte für Bußgelder hat der ADAC veröffentlicht. Keine Punkte Außer einer Geldstrafe müssen deutsche Autofahrer nach der Rückkehr keine weiteren Konsequenzen für Verkehrsvergehen im Ausland fürchten. Punkte in Flensburg gibt es dafür nicht. Im Ausland ausgesprochene Fahrverbote gelten nur dort. Selbst wenn der Führerschein nach schwereren Delikten zur Durchsetzung eines Fahrverbots einbehalten wird, muss er anschließend an die zuständige Behörde in Deutschland geschickt werden, die ihn gegebenenfalls zurückgibt. BuSSgeldbescheid von auswärts Wer hofft, durch die Heimkehr den ausländischen Behörden zu entgehen, wird immer häufiger enttäuscht. Seit 2010 können Bußgelder aus anderen EU-Ländern ab einem Betrag von 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden. Wichtig ist dabei aber: Die ausländischen Behörden müssen den Bußgeldbescheid in deutscher Sprache zustellen. Außerdem muss der Beschuldigte die Möglichkeit bekommen, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Aber selbst wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, sollte man den Bescheid nicht einfach ignorieren oder gar wegwerfen – das könnte teuer werden. Besser ist, sich Rat zu holen – zum Beispiel beim Autoclub oder bei einem Anwalt. Zahlen oder nicht? Was tun, wenn man möglicherweise zu Unrecht einen Bußgeldbescheid erhalten hat? Grundsätzlich können nur Bußgelder aus EU-Ländern in Deutschland vollstreckt werden und dabei auch nur für Delikte im fließenden Verkehr. Bei Parkverstößen kommen die ausländischen Behörden durch Amtshilfe nicht an die Adresse des Halters. Wenn der Vollstreckungsbescheid Fehler wie einen Zahlendreher beim Kennzeichen aufweist oder Tempoverstöße durch Radarbilder belegt werden, auf denen der Fahrer nicht erkennbar ist, kann gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden. Die deutschen Behörden verzichten dann auf die Vollstreckung. Nachtragende Behörden Uneinsichtige Verkehrssünder müssen sich allerdings bewusst sein, dass es beim Verzicht auf die Vollstreckung nur um das Eintreiben durch deutsche Behörden geht. Wer einen Strafzettel im Ausland nicht bezahlt und bei einer späteren Reise etwa bei einer Verkehrskontrolle auffällt, muss mit der sofortigen Vollstreckung rechnen, meist mit hohen Strafgebühren. Diese Gefahr droht Nichtzahlern auch in den Ländern, die als Nicht- EU-Mitglied ohnehin keine Geldstrafen in Deutschland vollstrecken lassen dürfen. Und dieses Schicksal kann einen noch lange nach dem eigentlichen Vorfall ereilen. In Italien beispielsweise kann die Geldbuße bis fünf Jahre nach dem Vergehen eingetrieben werden. Und die nachträgliche Verfolgung droht dann auch bei Parktickets. · Unfallinstandsetzung · Fahrzeuglackierung · Sofortberatung beim Sachschaden · Aufbereitung Leasingrückläufer · Autoglasservice · Spot Repair · Beulen- und Felgendoktor · Interieur- und Polsterreparatur Außerdem … · Kooperation mit KFZ-Meisterbetrieb · Kostenloser Hol- und Bringservice* · Kostenlose Ersatzfahrzeuge im Kaskofall • Anerkannter Fachbetrieb * in einem Umkreis von 35 km Anzeige Wir sind Ihr professioneller Partner in Sachen: Adresse: Gebrüder-Pauken-Straße 19a 56218 Mülheim-Kärlich Tel.: 02630/956423 | Fax: 02630/956928 info@src-team.de www.src-team.de Öffnungszeiten: Mo - Fr 7.30 - 18.00 Uhr Sa 10.00 - 13.00 Uhr Wer den Schaden hat,... ... der sollte zu uns finden!
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