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05‘15 Auto-News Das Magazin für die Region Worauf kommt es bei der Kindersitz-Auswahl an? Sind rückwärts gerichtete Sitze sicherer? Darf man ein Kind als ungeplanten Passagier ausnahmsweise auch ungesichert mitnehmen? Viele Fragen rund um Kind und Auto, deren Antworten ihr hier findet. Wichtige Tipps vor dem Kindersitzkauf Kinder sicher unterwegs Grundsätzlich sollte man sich bei einem Kindersitzkauf an Testurteilen orientieren. Insbesondere „Billig-Kindersitze“ erfüllen zwar die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen, weisen aber bei den höheren ADAC-Anforderungen häufig Mängel in der Sicherheit und Bedienung auf. Unter Umständen sind günstige Auslaufmodelle von Markenherstellern für die aber ältere Testergebnisse vorliegen, die bessere Wahl. Es ist aber immer unumgänglich, mit Kindersitz und Kind im Fahrzeug eine Einbauprobe durchzuführen - nicht jeder Kindersitz passt gleich gut in jedes Fahrzeug. Vor allem bei älteren Fahrzeugen können durch lange Gurtschlossbefestigungen oder eine ungünstige Gurthöhe Probleme mit der Standfestigkeit bei bestimmten Kindersitzen auftreten. Der Kindersitz muss aber möglichst stramm und standsicher im Fahrzeug eingebaut werden können. Insbesondere bei rückwärtsgerichteten Systemen (z.B. Babyschalen) sollte geprüft werden, ob die Gurtlänge im Fahrzeug ausreicht. Von Vorteil ist eine gute Beratung in einem Fachgeschäft, denn Bedienungsfehler wirken sich negativ auf die Sicherheit aus. Auf jeden Fall sollte der neue Kindersitz nach der neuesten Prüfnorm (seit Juli 2005 ECE R 44/04) zugelassen sein. Zu erkennen ist dies an einem am Kindersitz angebrachten Prüfsiegel: Wenn die Prüfnummer unter dem E in einem Kreis mit 04...beginnt, ist dies die neue ECE R 44/04. Kindersitze mit der Prüfnorm ECE R 44/03 (Prüfnummer beginnt mit 03…) dürfen grundsätzlich weiter verwendet werden. Seit 1. Juli 2009 sollen diese vom Handel nicht mehr verkauft werden. Ein Verkaufsverbot wurde aber in Deutschland nicht erlassen. Seit 2014 gibt es aber auch eine neue, alternative Norm für Kindersitze (ECE-R129, i-Size). Bei diesen Systemen muss das Kind bis ca. 18 kg rückwärtsgerichtet und somit sicherer transportiert werden. Was ist beim Kauf gebrauchter Kindersitze zu beachten? Sie können nur dann problemlos verwendet werden, wenn sichergestellt ist, dass der Kindersitz keine Beschädigungen aufweist und die Bedienungsanleitung vorhanden ist. Es darf z. B. der Sitzkörper (vorhandenen Bezug abnehmen!) keine Risse, Verformungen oder Bruchstellen aufweisen. Gurte dürfen ebenfalls keine Risse, deutliche Quetschspuren oder Ausfaserungen an den Rändern haben. Ebenso müssen bei sitzeigenen Hosenträgergurten die Gurtpolster noch vorhanden sein. Das Gurtschloss sowie die Verriegelungssysteme müssen funktionstüchtig einrasten und dürfen keine Absplitterungen aufweisen. Auch ein gebrauchter Sitz muss unbedingt die aktuelle Prüfnorm ECE R 44/03 oder die seit Juli 2005 gültige ECE R 44/04 aufweisen (zu erkennen am Prüfetikett mit einer Prüfnummer, die mit 03... oder 04… beginnt), denn die Prüfkriterien wurden gegenüber der älteren Version ECE R 44/02 (gültig bis Ende 1995) deutlich verschärft. Ab April 2008 dürfen diese al- 34

Auto-News Das Magazin für die Region 05‘15 ten Systeme nicht mehr verwendet werden. Empfehlung: Gebrauchte Kindersitze nur aus dem Bekanntenkreis erwerben, da hier die tatsächliche Nutzung sowie eventuelle, unübliche Beanspruchung besser hinterfragt werden kann. Wann Wechsel in den gröSSeren Kindersitz? Grundsätzlich gelten die Gewichtsangaben auf dem Prüfsiegel der Kindersitze oder zukünftig auch Größenangaben bei Isofix- Kindersitzen. Es ist aber auch entscheidend, dass der Kopf des Kindes durch die Sitzschale noch abgestützt wird. Gerade bei Babyschalen sollte dieses Kriterium beachtet werden, denn wegen höherer Belastungen beim Frontalcrash sollten Kleinkinder nicht zu früh in einen nach vorne gerichteten Kindersitz gesetzt werden. Stützen sich die Beinchen schon an der Sitzlehne ab, so hat dies keinen negativen Einfluss auf die Sicherheit. Auch bei den anderen Kindersitzen für größere Kinder sollte immer der Einsatzbereich aus-genutzt und möglichst spät in den nächst größeren Kindersitz gewechselt werden. Bei größeren Kindern kann die Kopfoberkante leicht überstehen. Der Hinterkopf sollte aber noch von der festen Schale abgestützt werden. Gibt es Fahrzeuge, für die spezielle Kindersitze vorgeschrieben sind? Immer dann, wenn der Beifahrerairbag durch ein spezielles Transpondersystem automatisch abgeschaltet wird, müssen Kindersitze verwendet werden, die eine entsprechende Erkennung aufweisen. In der Regel sind dies Kindersitze, die der Fahrzeughersteller anbietet (z. b. Smart, Mercedes, Mazda, Opel-Fahrzeuge mit aufpreispflichtigem Transpondersystem). Problem: Das automatische Abschaltsystem funktioniert aber nur herstellerspezifisch. Wenn jedoch der Beifahrerairbag durch einen so genannten Schlüsselschalter oder durch die Werkstatt permanent abgeschaltet werden kann, können alle gebräuchlichen Kindersitze auf diesem Platz verwendet werden. In der Fahrzeugbedienungsanleitung wird meist unter dem Stichwort Kindersicherung oder Kindersitze aufgeführt, ob auf dem Beifahrerplatz spezielle Kindersitze vorgeschrieben sind. Was schreibt der Gesetzgeber vor und wann darf ein Kind ohne Kindersitz gesichert werden? Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Kinder bis zu einer Körpergröße von 150 cm mit geeigneten Kindersitzen (für größere Kinder i. d. R. Sitzerhöhung) gesichert werden müssen, damit auch bei größeren Kindern der Dreipunkt-Sicherheitsgurt am Körper des Kindes so verläuft, wie bei einem Erwachsenen. Wichtig ist, dass Sitzerhöhungen unbedingt ausgeprägte Gurthaken aufweisen, da sonst ein hochrutschender Beckengurt schwere Bauchverletzungen verursachen kann. Sitzerhöher mit Rückenstützen sind auch für größere Kinder sicherer, da dadurch eine bessere Schultergurtführung und Kopfabstützung gewährleistet wird. In der Bedienungsanleitung des Kindersitzes ist beschrieben, ob der jeweilige Sitz nur mit der Rückenstütze verwendet werden darf. Wenn das Kind 150 cm Größe überschritten hat und der Dreipunkt-Gurt richtig am Körper des Kindes verläuft, braucht auch ein Kind, das noch keine 12 Jahre alt ist, keinen speziellen Kindersitz mehr. · Unfallinstandsetzung · Fahrzeuglackierung · Sofortberatung beim Sachschaden · Aufbereitung Leasingrückläufer · Autoglasservice · Spot Repair · Beulen- und Felgendoktor · Interieur- und Polsterreparatur Außerdem … · Kooperation mit KFZ-Meisterbetrieb · Kostenloser Hol- und Bringservice* · Kostenlose Ersatzfahrzeuge im Kaskofall • Anerkannter Fachbetrieb * in einem Umkreis von 35 km Anzeige Wir sind Ihr professioneller Partner in Sachen: Adresse: Gebrüder-Pauken-Straße 19a 56218 Mülheim-Kärlich Tel.: 02630/956423 | Fax: 02630/956928 info@src-team.de www.src-team.de Öffnungszeiten: Mo - Fr 7.30 - 18.00 Uhr Sa 10.00 - 13.00 Uhr Wer den Schaden hat,... ... der sollte zu uns finden!

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