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05‘15

05‘15 Wie würdest du entscheiden? Das Magazin für die Region Rechtsfragen rund um´s Grillen Wenn die Temperaturen steigen, die ersten Sonnenstrahlen uns erfreuen, wird überall der Grill ausgepackt und am liebsten wieder – zumindest gefühlt – jeden Tag mit Familie und Freunden in gesellschaftlicher Runde gegrillt. Doch wie so oft ist jeder Spaß auch mit Rechtsfragen verbunden, über die man zumindest Bescheid wissen sollte. Darf man überhaupt Grillen? Vor dem Grillen ist zu klären, ob man überhaupt grillen darf. Grundsätzlich wird dies auf dem eigenen Grundstück erlaubt sein, Mieter müssen aber prüfen, ob in der Hausordnung ein Grillverbot vorgesehen ist. Dies soll wohl auch, wenn es vorgesehen ist, wirksam sein, selbst wenn es ein absolutes Grillverbot ist (LG Essen, 10 S 438/01). An ein solches Grillverbot in einer wirksamen (!) Hausordnung muss man sich halten. Wann ist das Grillen erlaubt? Grundsätzlich ist an den üblichen Zeiten zu orientieren, das heißt von 7 Uhr am Morgen bis 22 Uhr am Abend. Außerhalb dieses Zeitfensters ist die grundsätzliche Nachtruhe zu beachten. Wie oft darf man Grillen? Dies ist die wohl häufigste Frage, auf die ständig mit Urteilen geantwortet wird, die aber immer auf die jeweiligen Umstände ankommt. Wenn so gegrillt wird, dass faktisch kein Nachbar belästigt wird, gibt es überhaupt kein Interesse Euch das zu untersagen. Wenn Ihr aber auf engstem Raum mit anderen lebt, die alle nicht grillen und sie hingegen täglich grillen möchten, ist absehbar, dass hier ein Gericht im Streitfall eine Grenze vorgeben würde. Letztlich sind Entscheidungen in diesem Bereich immer Einzelfallentscheidungen. Stellt euch vor, ihr wohnt in einem kleinen Mehrfamilienhaus, wo nachweislich jeder (!) Bewohner jedes Wochenende grillt. Wer und vor allem warum sollte euch hier untersagt werden mehr als einmal im Monat zu grillen? Eine dementsprechende Entscheidung ist daher schlicht Unsinn. Denn tatsächlich ist stets auch die konkrete Übung und Gewohnheit vor Ort zu berücksichtigen. Es muss also auf das Gesamtbild geachtet werden. Sicherlich, losgelöst vom Einzelfall, wird man auch in Mietshäusern zumindest einmal monatlich grillen dürfen. Auf der anderen Seite ist ein nahezu tägliches Grillen mit starker Rauchentwicklung durch Nachbarn sicher nicht hinzunehmen. Irgendwo dazwischen wird man sich einpendeln, abhängig von den konkreten Bedingungen des Wohnumfelds. Wie ist zu grillen? Auch hier sind Urteile fehl am Platz – zeigt schlicht soziale Rücksichtnahme und denkt losgelöst von der eigenen Begeisterung, an Ihre Nachbarn. Übermäßige Rauchentwicklung ist zu vermeiden und sie sollten grundsätzlich darauf achten, dass ihr größtmöglichen Abstand zum Nachbarn haltet. Juristisch wird es aber durchaus bei der Frage, wie konkret ihr grillt. Achtet auf die üblichen Grundsätze des sicheren Grillens: Kein Brennspiritus, nichts Brennbares in der Nähe, Grill muss sicher stehen, nicht unbeaufsichtigt den Grill stehen lassen – kleine Kinder sind keine Aufsicht, sondern bedürfen selber eine! Ein Verstoß gegen elementare Regeln des sicheren Grillens ist eine Verletzung Eurer Verkehrssicherungspflicht und begründet eine Haftung gegenüber verletzten Dritten. Darüber hinaus gefährdet ihr euren Versicherungsschutz. Grillen im Freien? Seid Vorsichtig! Kein Feuer im Wald und im Übrigen nur dort, wo es ausdrücklich zugelassen ist. Wenn ihr ein erlaubtes Feuer 44

Wie würdest du entscheiden? Das Magazin für die Region 05‘15 Anzeige im Freien gemacht habt, lasst dieses niemals unbeaufsichtigt und geht erst, wenn es nachweislich gelöscht ist. Wie kann man sich wehren? Ja, in der Theorie haben betroffene Nachbarn einen Unterlassungsanspruch. Doch zunächst sollten erwachsene Menschen miteinander reden und gegenseitig Rücksicht aufeinander nehmen. Das bedeutet, der eine muss sich nicht über jede Kleinigkeit aufregen und der andere ist Gesprächsbereit ohne reflexartig in Abwehrhaltung zu verfallen, wenn er angesprochen wird. Kurzum: Redet mit Euren Nachbarn: Ruhig und ohne Vorwürfe – geht davon aus, dass er es nicht böse meint, sondern einfach eine andere Lebensweise hat, die er schützen möchte. Findet einen gemeinsamen Weg, wie ihr es miteinander aushalten könnt und auch gemeinsam eine gute Nachbarschaft vor´m Grill feiert. Ankündigung 48 Stunden vorher? Das Amtsgericht Bonn (6 C 545/96) hat einen Mieter verurteilt, nur dann unter Verwendung fossiler Brennstoffe wie Holz, Kohle u.ä. zu grillen, wenn die Nachbarn nicht durch Rauchgase belästigt werden, darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass eine vorherige Ankündigung gegenüber den Nachbarn erfolgt, und zwar 48 Stunden vorher. Spontane Grillfeste kommen da richtig gut an – man sollte es als Drohung auffassen, wie ein gerichtlicher Streit ausgeht. Dem Nachbarn sollte klar sein, dass die Regel auch für ihn selbst gilt – denn spontanes Grillen fällt nach dem Rechtsurteil auch für ihn flach. Dr. Eich • Jakob & Partner R E C H T S A N W Ä L T E • S T E U E R B E R A T E R R E C H T S A N W Ä L T E 56070 Koblenz Ernst-Abbe-Straße 16 Gewerbepark Koblenz B9 - Nord Telefon 0261 / 884480 Telefax 0261 / 88448220 R E C H T S A N W Ä L T E Diplom-Betriebswirt Dr. iur. Edgar Eich - Rechtsanwalt Hans-Hermann Fuhrmann - Rechtsanwalt Volkmar Baaden - Rechtsanwalt Thomas G. Than - Rechtsanwalt S T E U E R B E R A T E R Diplom-Finanzwirt Gerhard Regnery - Steuerberater Ewald Frank - Steuerberater S T E U E R B E R A T E R 56073 Koblenz Hoevelstraße 19 Telefon 0261 / 406330 Telefax 0261 / 4063330 Diplom-Kauffrau Christine Münz - Steuerberaterin Diplom-Wirtschaftsmathematikerin Silvia Ockenfels - Steuerberaterin WWW.EICH-FUHRMANN.DE • www.jakobundpartner.de 45

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