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11‘16

11‘16 Versicherung Das Magazin für die Region Bei Schicksalsschlägen reicht die gesetzliche Unterstützung nicht aus Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Auf andere angewiesen zu sein und kein selbstbestimmtes Leben mehr führen zu können, bedeutet einen tiefen Einschnitt in die eigene Lebensplanung. Zu den körperlichen und emotionalen Auswirkungen kommen oft finanzielle Probleme. Denn die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen für die Pflegekosten – insbesondere bei Pflegestufe 3 – bei weitem nicht aus. Es entsteht eine erhebliche Versorgungslücke, die Monat für Monat geschlossen werden muss – oftmals mit Erspartem. Deutschland im Schnitt rund 5.000 Euro. Daher ist es ratsam, schon im Voraus die notwendigen Entscheidungen und Vorkehrungen für die eigene Bestattung zu treffen. Unterstützung nicht nur in finanzieller Hinsicht bieten hierbei auch einige Versicherer wie z.B. die Zurich Gruppe und deren Kooperationspartner. Neben der Deckung der Kosten durch Sterbegeld- oder Bestattungsvorsorgeversicherungen können dort auch schon frühzeitig die Modalitäten für die eigene Beerdigung festgelegt werden. Weitere Informationen unter 0261 9224580 Die gesetzlichen Pflegeleistungen decken oft nur etwa 50% der tatsächlich bei Pflegebedürftigkeit entstehenden Kosten. Pflegebedürftige müssen dann auf ihre Vermögenswerte wie Spareinlagen oder Immobilieneigentum zurückgreifen. Das eigene Vermögen und somit das Erbe der Nachkommen wird durch die Finanzierung der Pflegekosten schnell weniger. „Damit der Pflegefall nicht zu einem finanziellen Notfall wird, ist eine private Pflegeversicherung eine sinnvolle Absicherungsstrategie“, rät Versicherungspartner Markus Lellmann, Bezirksdirektion der Zurich Gruppe. „Oft sind zusätzliche praktische Hilfen wie ambulante Dienstleistungen, z.B. häusliche Pflege, mit eingeschlossen.“ Es kann auch ganz plötzlich passieren Nicht nur der Fall einer eventuellen Pflegebedürftigkeit, auch das Thema Tod und Bestattung sollte nicht tabu sein. Was bisher nur wenigen bewusst ist: Seit Wegfall des Sterbegeldes für gesetzlich Versicherte im Jahr 2004 tragen die Angehörigen die Kosten für die Bestattung allein. In der emotionalen Ausnahmesituation müssen dann nicht nur zahlreiche Formalitäten erledigt werden, auch die Kosten der Beerdigung sind aufzubringen. Diese betragen in 44

Versicherung Das Magazin für die Region 11‘16 Wann lohnt sich eine Bestattungsversicherung? Police schützt Angehörige sofort bzw. nach kurzer Wartezeit. Sparpläne erreichen erst nach vielen Jahren die Deckungssumme. Reicht die Erbmasse in jedem Fall für die Kosten der Beisetzung aus, sind die Policen nicht notwendig. Pflegebedürftigkeit kann aus vermeintlich wohlhabenden Ruheständlern Sozialfälle machen. Selbst eine auf das Notwendigste beschränkte Bestattung kostet dann leicht 4.000 €. Das Leistungsprofil einer Bestattungsversicherung ist schnell erklärt: Die vereinbarte Versicherungssumme wird ausgezahlt, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt. Mit der Versicherungssumme können die Angehörigen die Kosten für die DAMIT IHRE LEBENSQUALITÄT ERHALTEN BLEIBT. Bestattung des Verstorbenen abdecken. Je nach Ort und Ausführung kostet eine Bestattung zwischen ca. 3.000 € und 8.000 €, in Einzelfällen können die Kosten auch darüber legen. Zusätzlich fallen Kosten für die laufende Grabpflege an, sofern diese nicht durch die Angehörigen selbst vorgenommen wird. Anzeige Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen und ist oft mit massiven finanziellen Belastungen verbunden. Die PflegeRente bietet Ihnen und Ihren Angehörigen finanzielle Sicherheit. Und garantiert Ihnen einen Pflegeplatz innerhalb von 24 Stunden. Die Ansprüche aus einer Bestattungsversicherung lassen sich gut gegen Zugriff durch Gläubiger und Sozialbehörden schützen. Das letzte Geleit ist kostenlos – aber nur für den Verstorbenen. Die Erben sind zur Übernahme der Kosten für Sarg, Überführung, Grabmal und Beisetzung gesetzlich verpflichtet. Reicht die Erbmasse nicht aus, müssen die Erben aus eigener Tasche zahlen. Wird das Erbe ausgeschlagen, nimmt der Gesetzgeber die nächsten Angehörigen in die Pflicht. Gerne beraten wir Sie: BEZIRKSDIREKTION MARKUS LELLMANN Poststraße 8 56068 Koblenz Telefon 0261 9224580 lellmann@zuerich.de 45 10-04-004-01_4757.indd 1 04.10.16 12:18

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