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10‘15

10‘15 Das Magazin für die Region Auto-News Wann die Nebelleuchten eingeschaltet werden dürfen Herbstzeit bedeutet auch Nebelzeit - und das heißt oft: schlechte Sicht. Die meisten Autos haben Nebelscheinwerfer und eine Nebelschlussleuchte am Bord. Aber wann dürfen diese wirklich eingeschaltet werden und wann sind sie tabu? Nebelscheinwerfer nur bei erheblicher Sichtbehinderung Nebelscheinwerfer dürfen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) erst eingeschaltet werden, wenn Nebel, Regen oder Schneefall "die Sicht erheblich behindern". Keinesfalls dürfen die Nebelscheinwerfer als Ersatz für das normale Tagfahrlicht oder Abblendlicht eingesetzt werden. "Wenn man weniger als 50 Meter gucken kann, darf man die Nebelschlussleuchte einschalten", erklärt Daniel Schüle von der Deutschen Verkehrswacht. Dabei kann sich der Fahrer an den Leitpfosten am Straßenrand orientieren. Zwischen zwei Pfosten liegen genau 50 Meter Abstand." Sollte dies der Fall sein, gilt zugleich ein Tempolimit von 50 km/h. Bei Regen oder Schnee darf die Nebelschlussleuchte im Gegensatz zu den Nebelscheinwerfern nicht eingeschaltet werden. Denn sowohl für die Nebelscheinwerfer als auch für die Nebelschlussleuchte gilt: "Fährt man aus der Nebelwand raus, muss die Leuchte direkt ausgemacht werden", erklärt Schüle. Tut ihr das nicht, können andere Autofahrer geblendet und Unfälle provoziert werden. Bei fälschlicher Benutzung oder Missbrauch droht ein Verwarngeld zwischen 20 und 35 Euro. Fernlicht bei Nebel tabu Fernlicht ist bei Nebel absolut nicht empfehlenswert. Die feinen Wassertröpfchen reflektieren das Licht der aufgeblendeten Scheinwerfer noch stärker und die Sicht wird dadurch schlechter. Das Fernlicht also bei Nebel nicht einschalten! Langsam und vorausschauend fahren Grundsätzlich gilt vor allem im Herbst: langsam und vorausschauend fahren. Als Faustregel gilt: Ein Meter Sichtweite entspricht einem Stundenkilometer beim Tempo. Auch wenn man es nicht für erforderlich hält, sollte frühzeitig das Abblendlicht eingeschaltet werden. Auch tagsüber ist es bei schlechter Sicht ratsam, mit Licht zu fahren. Die Regel: "Licht an immer dann, wenn es die Sichtverhältnisse erfordern", sollte ernst genommen werden, denn im Falle eines Unfalls trägt der Unbeleuchtete eine Mitschuld, und die KFZ-Haftpflichtversicherung des Gegners übernimmt wegen mangelnder Beleuchtung nur einen Teil der Kosten. Scheiben vollständig freikratzen Zum Herbst gehören auch beschlagene oder vom Frühreif vereiste Fensterscheiben. Um selbst gut zu sehen und sich das Autofahrerleben zu erleichtern, sollte man sie vor Fahrtantritt 26

Auto-News Das Magazin für die Region 10'15 vollständig freikratzen. Kleine "Gucklöcher" sind ein Sicherheitsrisiko und sorgen für einen großen "toten Winkel", insbesondere in Kurven. Um wirklich gut gesehen zu werden und zu sehen, muss auch selbst Hand an die Scheinwerfergläser gelegt werden. Nur regelmäßig gereinigt, ist man mit ihnen auf der sicheren Seite. Unberechenbare Rutschbahnen Obwohl es im Herbst noch selten Glatteis gibt, macht Herbstlaub in Verbindung mit Nässe manche Straßen in diesen Wochen zu unberechenbaren Rutschbahnen. Das kann auch passieren, wenn Erntemaschinen die Straßen verschmutzen, was im Übrigen gerne „Bauernglatteis“ bezeichnet wird. Generell heißt daher die Devise auf herbstlich-feuchten Straßen: Runter vom Gas und Abstand halten! Gefahr durch Nachtfrost Wird der Bremsweg trotz aller Vorsicht doch mal zu knapp, seht euch schnellstens nach einer geeigneten Ausweichmöglichkeit um! Und dazu gilt klar: "Lieber mit 60 km/h auf das Feld neben der Straße als mit 30 km/h auf einen Menschen oder ein Fahrzeug auffahren", so der eindeutige Tipp der GTÜ, die in dem Zusammenhang auch zur Vorsicht auf Brücken und schattigen Fahrbahnabschnitten gerade in frühen Morgenstunden rät. · Unfallinstandsetzung · Fahrzeuglackierung · Sofortberatung beim Sachschaden · Aufbereitung Leasingrückläufer · Autoglasservice · Spot Repair · Beulen- und Felgendoktor · Interieur- und Polsterreparatur Außerdem … · Kooperation mit KFZ-Meisterbetrieb · Kostenloser Hol- und Bringservice* · Kostenlose Ersatzfahrzeuge im Kaskofall • Anerkannter Fachbetrieb * in einem Umkreis von 35 km Anzeige Wir sind Ihr professioneller Partner in Sachen: Adresse: Gebrüder-Pauken-Straße 19a 56218 Mülheim-Kärlich Tel.: 02630/956423 | Fax: 02630/956928 info@src-team.de www.src-team.de Öffnungszeiten: Mo - Fr 7.30 - 18.00 Uhr Sa 10.00 - 13.00 Uhr Wer den Schaden hat,... ... der sollte zu uns finden!

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