Aufrufe
vor 2 Jahren

80_next_07_2017

  • Text
  • Koblenz
  • Festung
  • Ehrenbreitstein
  • Region
  • Magazin
  • Mayen
  • Burgfestspiele
  • Juli
  • Sonstige
  • Altstadt
  • Wwwmagazinnextde

07‘17

07‘17 Sommer Das Magazin für die Region Hitzefrei am Arbeitsplatz? Mit steigenden Temperaturen erhöht sich meist auch die Stimmung. Sie kann jedoch schnell einen Dämpfer erhalten, wenn es zu Problemen im Betrieb kommt. Was ihr beachten müsst, um die Hitze auch am Arbeitsplatz gut zu überstehen. Ist es nicht schön, den Sommer im Schwimmbad oder im eigenen Garten zu genießen? Oft fällt einem das Arbeiten unter diesen Bedingungen besonders schwer. Vor allem die Sommerliebhaber fragen sich da: „Muss ich wirklich am Arbeitsplatz bleiben - oder bekomme ich hitzefrei?“ Die Antwort ist leider o kurz wie ernüchternd: Nein, es gibt für Beschäftigte grundsätzlich kein hitzefrei. Allerdings muss der Arbeitgeber Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften so einrichten und unterhalten, dass die Arbeitnehmer gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, als es die Natur der jeweiligen Dienstleistung gestattet (§ 618 BGB). Doch heißt dass, dass ich nach Hause gehen kann, wenn der Arbeitgeber gegen diese Pflicht verstößt? Und wann liegt eine ernsthafte Gefahr vor? Eines ist jedenfalls klar: Die Hürde ist hoch. Es reicht nicht, dass die Hitze unangenehm ist, sie muss schon schädlich sein. Die Arbeitsstättenverordnung bestimmt grundsätzlich eine Raumhöchsttemperatur von 26°C. Bei darüber liegender Außentemperatur darf jedoch in Ausnahmefällen auch die Lufttemperatur im Innenraum höher sein. Wenn die Außenlufttemperatur über 26 °C beträgt, sollen beim Überschreiten einer Lufttemperatur im Raum von 26 °C zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. In Einzelfällen kann es gesundheitsgefährdent sein, bei über 26 °C zu arbeiten. Dies ist etwa dann der Fall, wenn schwere körperliche Arbeit zu verrichten ist, besondere Arbeits- oder Schutzbekleidung getragen werden muss, die die Wärmeabgabe stark behindert, oder gesundheitlich Vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte, wie etwa Jugendliche, Ältere, Schwangere oder stillende Mütter im Raum arbeiten. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber hier aber noch nicht verpflichtet, tätig zu werden. Dies ist erst der Fall, wenn die Lufttemperatur im Raum 30 °C übersteigt. Dann muss der Arbeitgeber wirksame Maßnahmen ergreifen, um die Belastung der Beschäftigten zu reduzieren. Diese wären beispielsweise: Jalousien, Büro- und Werksräume nachts auszukühlen und morgens gut zu lüften, Klimaanlagen oder Ventilatoren. Sollten diese Maßnahmen nicht möglich sind, kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, eventuell bestehende Kleidungsvorschriften zu lockern und genug kalte Getränke bereit zu stellen. Wenn all das nicht hilft, kann der Arbeitgeber auch die Arbeitszeit an die Witterung anpassen. Erst wenn die Lufttemperatur im Raum 35 °C überschreitet, ist anzunehmen, dass in diesem Raum nicht mehr gearbeitet werden kann. Das heißt aber nicht automatisch, dass der Arbeitnehmer nach Hause gehen kann, sondern nur, dass in bestimmten Räumen nicht gearbeitet werden darf. Selbst ist der Mann/die Frau Da es schon kein hitzefrei gibt, kann man wenigstens versuchen, den eigenen Arbeitsplatz so angenehm wie möglich zu gestalten. Grundsätzlich sind der Kreativität kaum Grenzen gesetzt. Zu denken ist zum Beispiel an Kühlschränke, Ventilatoren 38

Sommer Das Magazin für die Region 07‘17 oder mobile Klimaanlagen. Sofern diese nicht den Arbeitsablauf stört oder aus Gründen der Sicherheit problematisch sind, spricht nichts gegen solche Arbeitserleichterungen. Man sollte jedoch bedenken, dass der Arbeitgeber den Strom für Elektrogeräte zahlt und eine eigenmächtige Inanspruchnahme für Irritationen sorgen kann. Bevor also solche Stromfresser angeschafft werden, sollte man dies mit dem Arbeitgeber absprechen. Wie freizügig darf die Kleidung sein? Grundsätzlich darf jeder anziehen, was er will - es gibt jedoch Ausnahmen. Etwa, wenn der Arbeitgeber eine Dienstkleidung vorschreibt und auch zur Verfügung stellt. Auch die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen ist nicht verhandelbar. Sicherheitsschuhe, Kittel, Helme und ähnliches sind keine Frage der Mode, sondern der Arbeitssicherheit. Schließlich sind auch stets die Üblichkeiten im Betrieb und der jeweiligen Branche zu beachten. Dennoch spielen kurze Hosen oder Hawaii-Hemden immer wieder eine Rolle bei Kündigungsprozessen. So wollte ein Transportunternehmen einen Geldfahrer kündigen, weil er beim Ausfahren Shorts getragen hatte. Für die Kündigung reichte es jedoch nicht: Da der Mann nicht als Mitarbeiter des Unternehmens erkennbar sei, sei ein „negativer Eindruck“ auf Kunden nicht zwingend. (Arbeitsgericht Mannheim, Az. 7 Ca 222/88) Kühlen Kopf bewahren! Hohe Temperaturen im Sommer können zwar in der Freizeit schön sein, bei der Arbeit können sie jedoch zu körperlichen und geistigen Anstrengungen führen. Hier gilt es, kühlen Kopf zu bewahren und Eigenmächtigkeiten zu vermeiden. Diese können zu Konflikten mit dem Arbeitgeber führen. Das muss nicht sein, denn in der Regel werden Arbeitgeber oder Vorgesetzte Verständnis aufbringen, da sie ja genauso von der Hitze betroffen sind. Anzeige Steuerberater Partnerschaft mbB Unabhängige Ratgeber in steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen für Unternehmen und Privatpersonen Seit über 35 Jahren besteht unsere Kanzlei mit einem umfassenden Leistungsangebot in Winningen. Beratung für Unternehmen: » Monatsabschluss, Jahresabschluss » Lohnbuchhaltung, Steuererklärungen » Betriebswirtschaftliche Beratung » Beratung für Existenzgründer » Begleitung bei gesetzlichen Prüfungen Beratung für Privatpersonen: » Private Steuererklärungen » Private Vermögensangelegenheiten Gabriele Brost Steuerberaterin Michael Brost Diplom-Kaufmann Steuerberater Kratzehofweg 6 56333 Winningen Tel: 02606.92030 Fax: 02606.920325 info@kanzlei.brost.de www.kanzlei.brost.de 39

Magazin NEXT Archiv

Koblenz Festung Ehrenbreitstein Region Magazin Mayen Burgfestspiele Juli Sonstige Altstadt Wwwmagazinnextde

Magazin NEXT News

News aus der Region